Verfassungsschutz durch die Bürger selbst

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Die öffentliche Debatte um die Blockaden am 13. Februar geht weiter
Fast einhundert interessierte Dresdnerinnen und Dresdner diskutierten am vergangenen Montag im Haus an der Kreuzkirche über zivilen Ungehorsam. Unter dem Titel „Blockade. Bürgertugend oder Straftat?“ hatte die Dresdner SPD den Politikprofessor Hans Vorländer und den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei Matthias Kubitz zum Gespräch eingeladen.

Sitzblockaden gegen rechtsextreme Demonstrationen gelten als sogenannter „ziviler Ungehorsam“. Vorländer betonte, dass dieser Ungehorsam ein legitimes Mittel demokratischer Auseinandersetzung sein kann, wenn man bereit sei, auch für die Folgen einzustehen. Ziviler Ungehorsam sei ein moralisch begründeter Protest, der das bestehende System in seinen Grundfesten unterstütze, also Werte wie Demokratie und Toleranz unbedingt erhalten möchte. Er habe eine lange Tradition – im Kampf gegen die Rassentrennung in den USA genauso wie in der bundesdeutschen Anti-Atomkraft- und Friedensbewegung. „Damit grenzt sich dieser Begriff klar von dem des Widerstands ab, den es oft in totalitären Systemen gab und der diese Systeme beseitigen möchte“, so Vorländer weiter.

Es handle sich um eine symbolische Besetzung des öffentlichen Raumes mit dem Ziel, den Werten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung Geltung zu verschaffen. Ziviler Ungehorsam sei dann legitim, wenn er absolut gewaltfrei erfolge und wenn er den Erhalt der Werte des politischen Systems zum Ziel habe. Unser Staat sei gerade nicht absolut wertneutral, betonte Vorländer. Aus der konkreten historischen Erfahrung bilde das Grundgesetz eine Werteordnung, in der die Würde des Menschen ganz obenan stehe. Insofern handele es sich bei friedlicher Zivilcourage um „Verfassungsschutz durch die Bürger selbst“, so Vorländer.

Rechtlich gesehen handle es sich bei Sitzblockaden um eine Nötigung, stellte Matthias Kubitz fest. Wer sich auf moralische Motive, auf zivilen Ungehorsam berufe, müsse auch bereit sein, die rechtlichen Konsequenzen seines Handelns in Kauf zu nehmen. Dieses Spannungsfeld zwischen rechtlicher Lage und moralischer Bewertung mache der Polizei den Umgang schwer. Deshalb müsse immer im Einzelfall die Verhältnismäßigkeit von polizeilichen Einsätzen abgewogen werden. Am 13. Februar dieses Jahres sei dies nach übereinstimmender Meinung aller Beteiligten sehr gut gelungen. Es lohne sich auf jeden Fall, die gesellschaftliche Debatte über das Thema weiterhin zu führen.

„Die Debatte um die Blockaden am 13. Februar und den richtigen Umgang mit dem Aufmarsch der Neonazis muss weitergehen“, meint die Dresdner SPD-Vorsitzende Sabine Friedel. „Diese Veranstaltung sollte dazu einen ersten Impuls geben. Das Problem sind wir trotz des Erfolgs in diesem Jahr nicht los. Demokratie bedeutet auch konstruktive Auseinandersetzung über Themen, für die die Gerichte keine Patentlösung bieten. Dazu gehört auch der zivile Ungehorsam in Form von Blockaden.“

 
 

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