Tarifeinheit gesetzlich regeln - Sozialpartnerschaft erhalten

Bundespolitik

SPD-Kritik an Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
Die SPD Dresden kritisiert das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Zulassung verschiedener Tarifverträge im selben Unternehmen und fordert eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit. Grundsatz für die Dresdner Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zum Erhalt der Sozialpartnerschaft in Deutschland ist: In einem Betrieb darf nur ein Tarifvertrag gelten. Das kann nur der Tarifvertrag sein, der die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer organisiert. Die SPD lehnt das Gegeneinanderausspielen von herausgehobenen Berufgruppen wie Piloten und Zugführern gegen die restliche Belegschaft ab und fordert eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit, die die Solidarität der Beschäftigten untereinander und Augenhöhe gegenüber den Arbeitgebern sichert.

Gerade in den neuen Bundesländern mit ohnehin schon geringer Tarifbindung würde die höchstrichterliche Entscheidung zur Entstehung eines sehr löchrigen Flickenteppichs an Tarifen führen und den Grundgedanken der Sozialen Marktwirtschaft ad absurdum führen. Um ein weiteres Zurückdrängen der organisierten Arbeitnehmerschaft zu verhindern sind nun schnelle gesetzliche Regelungen nötig.

 
 

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