Kinder haben Rechte…
…und diese sind nicht davon abhängig, was wir, die Eltern, die Schulen, die ganze Gesellschaft ihnen zugestehen. 1992 hat die Bundesregierung die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet und sich damit verpflichtet, die darin enthaltenen 54 Grundrechte für Kinderumzusetzen.
Dazu gehören u.a. das Recht auf Bildung, auf Gesundheit, auf soziale Teilhabe und angemessene Lebensbedingungen, auf Meinungsfreiheit und das Recht auf Schutz vor jeder Form von Gewalt.
Kein Problem bei uns in Deutschland, sollte man meinen, wenn wir die zahlreichen Kinder in Krisengebieten vor Augen haben, denen nahezu alle Rechte vorenthalten werden.
Aber auch die Bundesrepublik wurde schon mehrfach von der UN-Kinderrechts-Kommission gerügt wegen Nichteinhaltung der Kinderrechte. Kinderarmut, Diskriminierungen von Kindern mit Migrationshintergrund im Bildungssystem sind nicht vereinbar mit den Kinderrechten, mit dem Recht auf Gleichheit.
Die Umsetzung von Kinderrechten geht uns alle an. Als Beispiel sei das Recht von Kindern auf Schutz vor Gewalt genannt. Im Jahr 2000 wurde das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung gesetzlich verankert. Studien zeigen, dass sich seitdem Erziehungsverhalten durchaus verändert hat.
Eine besonders schwer wiegende Form von Gewalt – der sexuelle Kindesmissbrauch –ist erst seit einigen Jahren aus dem Tabu-Bereich an die Öffentlichkeit gekommen. Das ungeheure Ausmaß und die schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen sowie die Hilfsmöglichkeiten sind längst nicht bekannt.
Wir haben Dr. Christine Bergmann, die ehemalige Bundesfamilienministerin, eingeladen, um mit uns über das Thema Kinderrechte und insbesondere den Schutz von Kindern vor Gewalt zu diskutieren. Christine Bergmann war von 2010-2011 die Beauftragte der Bundesregierung zur Aufarbeitung von sexuellen Kindesmissbrauch und ist Mitglied in der Unabhängigen Aufarbeitungskommission.
Mittwoch, 16. August, ab 18 Uhr
Volkshaus Laubegast (Laubegaster Ufer 22)
Veranstalter: SPD-Ortsverein Dresden-Leuben