Vor dem Hintergrund der Pandemiesituation und mit Verweis auf die hohe zu erwartende Teilnehmerzahl und die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit hat das Ordnungsamt als Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden für Samstag, den 12. Dezember 2020, die geplante Demonstration der Initiative „Querdenken351“ auf der Cockerwiese sowie alle Ersatzveranstaltungen an diesem Wochenende verboten. Laut Meldung vom 8. Dezember 2020 sei nicht zu erwarten, dass maximal 4.000 Menschen teilnehmen sowie Abstandsgebote und Maskenpflichten befolgt werden. Um Versuche für spontane Versammlungen der Querdenker-Szene zu unterbinden gilt außerdem eine Allgemeinverfügung, die für den 12. Dezember 2020 alle Versammlungen untersagt, die nicht bis zum 9. Dezember 2020, 24 Uhr bei der Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden angezeigt wurden.
Bereits am Montag (7. Dezember 2020) forderte die Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen (ASJ) Ostsachsen vor dem Hintergrund der aktuellen Bremen-Entscheidung des BVerfG eine strenge Prüfung der „Querdenken“-Demonstration. Ihr Vorsitzender Andreas Überbach sagte dazu: „Die Verhältnisse in Dresden sind nicht wesentlich anders als in Bremen. Legen die Demo-Veranstaltenden kein wirksames Hygienekonzept vor oder droht ein solches Konzept nicht konsequent umgesetzt zu werden, ist der Schutz der Allgemeinheit vor Verbreitung der Krankheit wichtiger als diese Art, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit auszuüben.“
Hier geht´s zur Meldung der ASJ.