Der Dresdner Stadtrat hat am Donnerstag (22.4.) mit breiter Mehrheit (49 Ja, 16 Nein) eine Erhaltungssatzung für das Villengebiet am Wilden Mann in Trachau beschlossen. Vor einem Jahr hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften auf Antrag von Grünen und SPD einen Aufstellungsbeschluss gefasst, dem nun der Satzungsbeschluss folgte. Damit kann der von einem Investor geplante Gebäudeabriss auf der Wilder-Mann-Straße 44 weiterhin nicht ohne behördliche Genehmigung stattfinden. Gegen diesen Abriss hatte sich im Stadtteil breiter Protest formiert.
Insgesamt existieren in Dresden schon 28 Erhaltungssatzungen, zum Teil schon seit den neunziger Jahren. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, ist der damit entstehende bürokratische Aufwand für die Eigentümer*innen überschaubar. So gingen im gesamten Jahr 2020 im kompletten Stadtgebiet nur 60 Anträge zur Durchführung entsprechender verfahrensfreier Vorhaben ein (zusätzlich drei Widerspruchsverfahren).
Dazu erklärt Stefan Engel, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Stadtrat für den Stadtbezirk Pieschen:
„Der Beschluss der Erhaltungssatzung ist ein wichtiger Schritt. Damit wird das Gebiet am Wilden Mann endlich angemessen geschützt. Die Gestaltung der Gebäude, Vorgärten, Dachlandschaften und Zäune macht dieses Quartier so attraktiv. Viele Eigentümer*innen haben hier viel Zeit und Geld in den Erhalt historischer Bausubstanz gesteckt. Der unüberlegte Abriss einzelner Gebäude würde das komplette städtebauliche Umfeld verändern. Der Spekulation mit baukulturellem Erbe muss ein Riegel vorgeschoben werden. Breiter gesellschaftlicher und politischer Druck haben sich nun bezahlt gemacht. Hoffentlich findet sich für das Gebäude Wilder-Mann-Straße 44 zeitnah eine Lösung.“