BUNDESTAGSWAHL 2025
Was Du tun kannst, um soziale Politik in Dresden zu unterstützen.
Zuerst einmal sagen wir Danke! Dafür, dass Du Interesse daran hast, sozialdemokratische Werte zu unterstützen und somit dem Rechtsruck und der sozialen Kälte in unserer Gesellschaft etwas entgegensetzen möchtest. Und was genau kannst Du dafür tun?
Mitglied werden.
Wir sind Viele. Genau genommen sind wir mit über 365.000 Mitgliedern die mitgliederstärkste Partei Deutschlands. Aber wir brauchen auch Dich, um politischem Willen Nachdruck zu verleihen und um die besten Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit sozial und demokratisch zu diskutieren. Das heißt: Nicht nur reden, sondern sich ein Herz fassen und Mitglied der SPD werden. Weil: Wann, wenn nicht jetzt? Deine Mitgliedschaft kannst Du einfach online auf mitgliedwerden.spd.de beantragen. Dort findest Du auch in den FAQ die wichtigsten Antworten zu Fragen einer Mitgliedschaft in der SPD.
Du möchtest lieber erstmal reinschnuppern in die SPD in Dresden? Gern und kein Problem! Komm am besten zu einem unserer Infostände und/oder zu einem unseren Mitgliedertreffen. Die Termine findest Du hier.
Plakate spenden.
Die wichtigste Unterstützung für soziale Politik ist Sichtbarkeit. Und wie wird soziale Politik am besten sichtbar, gerade zur Bundestagswahl? Richtig – durch Plakate. Diese kannst du als Spende individuell buchen, sprich: Dein SPD-Wunsch-Plakat wird an Deiner Wunsch-Stelle in XXL-Größe sichtbar. Mehr Infos zur Großplakat-Spende findest Du hier unter spd.123plakat.de.
Geld spenden.
Natürlich kannst Du die SPD Dresden auch direkt mit einer Geldspende unterstützen. Ob 5, 10, 50 oder mehr Euro – jeder Beitrag ermöglicht es uns, sozialdemokratische Werte und Politik sichtbarer und erfolgreicher zu machen. Du kannst einmalig oder auch regelmäßig spenden – alle Infos dazu findest Du hier.
Übrigens: Die Lohn- / Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der Beiträge und / oder Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Paaren um 1.650 Euro. Diese Ermäßigung gilt damit für Beiträge und / oder Spenden bis zum insgesamt 1.650 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 3.300 Euro. Darüber hinaus gehende Spenden und / oder Beiträge bis zu weiteren 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.