Carolabrücke mit Entschlossenheit und breiten Mehrheiten wieder aufbauen!

Der Bauausschuss des Dresdner Stadtrats hat auf seiner gestrigen Sitzung (7.5.) erneut über die Vorlage der Stadtverwaltung zum Wiederaufbau der Carolabrücke debattiert. Nach dem Vorschlag der Stadtverwaltung soll die Brücke als Ersatzneubau ohne zeitaufwändiges Planfeststellungsverfahren wiedererrichtet werden. Die Grundsatzentscheidung darüber soll der Stadtrat noch im Juni vor der Sommerpause treffen.

Angesichts der laufenden Diskussion über den richtigen Verfahrensweg warnt die SPD in Dresden davor, dass sich die Stadtpolitik bei dieser Frage verzettelt und eine ewige Hängepartie die Folge ist. Auch bei der Informationspolitik der Stadt gegenüber dem Ausschuss und der Öffentlichkeit wird erheblicher Nachholbedarf gesehen. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion am Dienstag (6.5.) einen Fragenkatalog an die Stadtverwaltung gerichtet, der u.a. die konkreten Zeitketten zum Wiederaufbau, die Projektsteuerung und die Kostenschätzungen hinterfragt.

Dazu erklärt Albrecht Pallas, Landtagsabgeordneter und Co-Vorsitzender der SPD Dresden:

“Die Carolabrücke ist ein Negativsymbol von nationaler Tragweite. Dresden muss die Brücke deshalb zwingend entschlossen und vor allem zügig wieder aufbauen. So eine Entscheidung braucht im Stadtrat eine breite Mehrheit aus der politischen Mitte. Es wird der Sache nicht gerecht, die Carolabrücke zum verkehrspolitischen Zankapfel zu machen. Beim städtischen Haushalt hat sich gezeigt, dass das Ringen um die beste Lösung und die Suche nach Kompromissen lohnend ist. Vielleicht gelingt unserer Stadt mal eine Brücken-Debatte, die die Stadt zusammenführt und nicht spaltet. Wie wäre es statt einer Hängepartie mit einem eigenen Dresdner “Notre-Dame-Moment”?”

Stefan Engel, stellv. Vorsitzender und verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Stadtratsfraktion ergänzt:

“Der Ersatzneubau ohne Planfeststellung erscheint uns derzeit als der sinnvollste Weg. Zur Wahrheit gehört aber auch: Die Stadtverwaltung hat dem Stadtrat viele wichtige Informationen noch nicht zur Verfügung gestellt. Nur häppchenweise wird ein belastbarer Zeitplan sichtbar. Wir erwarten von der Verwaltung eine umfassende und zügige Antwort auf unseren Fragenkatalog. Der Wiederaufbau der Carolabrücke wird kein gewöhnliches Projekt, sondern erfordert ein ganz anderes Maß an Projektsteuerung und Termincontrolling. Bei der Frage der Brückenbreite rate ich zu Pragmatismus: Wir sollten die Brücke so bauen, dass sie verkehrlich funktioniert, aber die rechtlichen Grenzen eines Ersatzneubaus auch nicht überstrapaziert. Vielleicht sollte der Stadtrat auch auf eine zügige Fertigstellung des Äußeren Stadtringes im Bereich Altcotta drängen? Dadurch würden Spielräume entstehen, um den Autoverkehr stärker um die Innenstadt zu lenken.”

Fragenkatalog an die Stadtverwaltung:

1) Von der Stadtverwaltung wird an verschiedenen Stellen vernünftigerweise von einem Baubeginn für die Carolabrücke im Jahr 2027 gesprochen. Wie ordnen sich die in der Vorlage benannten nächsten Verfahrensschritte (Beschluss Aufgabenstellung durch SB, Entscheidung über Vorzugsvariante inkl. Öffentlichkeitsbeteiligung, Baubeschluss) zeitlich ein und welche Risiken bestehen dabei?

2) Welche Elemente bzw. Strukturen der Projektsteuerung sind angedacht, um zeitliche Verzögerungen im Rahmen des weiteren Planungs- und Bauprozesses frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen?

3) Für die Wahl des Verfahrensweges — Ersatzneubau statt Neubau mit Planverfahren — werden als Argumente vor allem die schnellere Realisierung (3 bis 6 Jahre früher) und die geringeren Kosten (mind. 28 Mio Mehrkosten, zzgl Behelfsbrücke +  Mehrkosten Versorgungsleitungen) genannt. Welche Kalkulationen liegen diesen Werten konkret zugrunde?

4) Im vorliegenden Rechtsgutachten ist von einer kritischen 20 Prozent-Grenze bei der Verbreiterung eines Verkehrszuges im Rahmen eines Ersatzneubaus die Rede. Wie schätzt die Stadtverwaltung vor diesem Hintergrund die verfahrensrechtlichen Risiken eines normgerechten 4-streifigen Neubaus (Anlage 4) in dreizügiger Form mit einer geschätzten Gesamtbreite von 41 Metern gegenüber einem Bestand von 34 Metern ein (Vergrößerung um 20,6 Prozent)?

5) Durch die vorliegenden Stellungnahmen der Schifffahrtsverwaltung und des Denkmalschutzes ergeben sich unabhängig vom gewählten Verfahrensweg erhebliche Festlegungen z.B. bei der Positionierung von Pfeilern oder bei der Gestaltung der Brücke (niedrige und schlanke Bauform). Wie groß sind vor diesem Hintergrund die tatsächlichen zusätzlichen Gestaltungsspielräume bei einem Neubau mit Planverfahren?

6) Welche Auswirkungen hätte die Wahl des Verfahrensweges „Neubau mit Planverfahren“ mit den damit verbundenen Mehrkosten im Hinblick auf den im Brückenfonds (beschlossene Änderung der Hauptsatzung) für die Carolabrücke vorgesehenen Mittelumfang?

7) Welche verkehrlichen Überlegungen liegen den im Rechtsgutachten thematisierten Varianten für einen Zweirichtungsradweg auf der Brücke und einer Mitnutzung der Straßenbahntrasse durch den Busverkehr zugrunde?

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