Zur Einigung beim Polizeigesetz erklärt Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:
„Im Nachgang zur Anhörung haben viele intensive Gespräche der Innenpolitikerinnen und Innenpolitiker der Koalition mit der BSW-Fraktion stattgefunden. Dabei haben wir die Hinweise und Stellungnahmen aus der Ausschussanhörung sorgfältig ausgewertet und den Gesetzentwurf an zahlreichen Stellen weiterentwickelt.
Die SPD steht für ein modernes Polizeigesetz mit Befugnissen, die der gesellschaftlichen und technischen Entwicklung gerecht werden. Gleichzeitig müssen die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie die verfassungsrechtlichen Grenzen gewahrt bleiben. Mit dem nun vereinbarten Änderungsantrag erreichen wir dieses Ziel. Damit schaffen wir ein zeitgemäßes Polizeigesetz, das Sicherheit und Freiheit gleichermaßen Rechnung trägt.
Einen Schwerpunkt bilden die Regelungen zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz und biometrischer Überwachung. Wir ziehen hier klare Grenzen: Die automatisierte Datenanalyse wird auf polizeiliche Datenbestände und staatliche Register beschränkt, eine ungeprüfte Nutzung von Daten aus dem Internet wird ausgeschlossen. Für alle Formen der Datenanalyse gelten künftig Richtervorbehalt, Protokollierungspflichten und eine umfassende Kontrolle durch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte.
Besonderen Wert legen wir außerdem auf den Schutz sensibler Daten beim Anlernen von KI-Systemen: Klardaten aus polizeilichen Datenbanken bleiben ausgeschlossen. Um die Ausbildung diskriminierender Algorithmen zu vermeiden, sollen zusätzlich Echtdaten aus zertifizierten Datenbanken genutzt werden. Eine Verarbeitung dieser Daten darf nur durch die Polizei selbst oder von ihr kontrollierte Dienstleister innerhalb der EU erfolgen, und Body-Cam-Aufnahmen aus Wohnungen dürfen hierfür nicht verwendet werden.
Bei biometrischen Identifizierungsverfahren sorgen wir für mehr Rechtsklarheit und begrenzen die Einsatzmöglichkeiten auf klar definierte Zwecke. Zudem stärken wir den Schutz vor häuslicher Gewalt durch eine Verlängerung polizeilicher Maßnahmen auf bis zu 30 Tage.“